GOPB Serie - Teil 6 - Das Vorstellungsgepräch und der Projektabschluss
Mit dem heutigen Teil kommt unsere Blog – Serie zu den GOPB zu einem Ende. Im letzten Teil wollen wir uns in aller Kürze mit dem Vorstellungsgespräch beim Auftraggeber, das Einholen von Referenzen und evtl. nachvertragliche Regelungen.
Nachdem der Auftraggeber Kandidatenprofile erhalten hat und sich entschieden hat, welche Kandidaten er gerne persönlich kennenlernen möchte, wird der Berater den Termin zwischen Auftraggeber und Kandidat koordinieren. In einem typischen Projektverlauf wird der Berater an einem ersten Vorstellungsgespräch persönlich teilnehmen. Er fungiert in diesem Gespräch als Moderator und steht sowohl dem Kandidaten als auch dem Auftraggeber als Ratgeber in der Entscheidungsphase zur Seite. Ebenso achtet der Berater darauf, dass in den Gesprächen keine offensichtlichen Fragen unausgesprochen bleiben.
Sollte der Auftraggeber Referenzen für seine Entscheidungsfindung benötigen, so sind diese vom Berater einzuholen. Die Referenzgeber werden vom Kandidaten benannt und der Berater darf ohne die Zustimmung des Kandidaten keinerlei Referenzüberprüfung durchführen.
Sind all diese Schritte erledigt und ist der Arbeitsvertrag unterzeichnet, greifen die nachvertraglichen Regelungen, die u.a. besagen, dass der Auftraggeber alle vertraulichen Unterlagen aus der Projektbearbeitung zu vernichten bzw. an den Berater zu retournieren hat. Ausnahmen greifen hier nur bei drohenden oder bereits eingetretenen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Der Berater darf die Daten der Bewerber und Kandidaten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) speichern, sofern ihm hierfür eine über die Dauer des Projekts hinausgehende Freigabe zur Speicherung (schriftlich) vorliegt.
In den vergangenen Wochen haben wir versucht ihnen die GOPB näher zu bringen. Achten Sie sowohl als Auftraggeber als auch als Kandidat auf diese Grundsätze, da diese ihnen einen fairen, transparenten, professionellen und qualifizierten Prozess der Personalberatung gewährleisten. Für uns sind diese Grundsätze Bestandteil des täglichen Arbeitens – ist dies auch bei ihrem Berater der Fall?